Ja, Bäume darf man im Herbst schneiden. Der Herbst ist sogar für viele Baumarten ein geeigneter Zeitpunkt, weil die Bäume nach dem Laubfall in die Ruhephase eintreten, der Schnitt weniger Stress verursacht und Schnittwunden vor dem Winter noch Zeit haben, leicht abzutrocknen. Welche Baumarten sich für den Herbstschnitt eignen, was das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt und wie Sie den Baumschnitt richtig durchführen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Bäume darf man im Herbst schneiden?
Im Herbst dürfen grundsätzlich alle Obstbäume sowie viele Zierbäume geschnitten werden, sobald die Blätter gefallen sind und der Baum in die Winterruhe übergeht. Für Obstbäume wie Apfel, Birne und Quitte gilt der Herbst als akzeptabler Schnitttermin, auch wenn das Frühjahr oft bevorzugt wird. Ziergehölze, die im Sommer oder Herbst blühen, profitieren ebenfalls vom Herbstschnitt.
Konkret eignen sich folgende Baumarten gut für den Herbstschnitt:
- Apfelbäume und Birnbäume: Nach der Ernte und dem Laubfall können abgestorbene, kranke oder sich kreuzende Äste entfernt werden.
- Pflaumenbäume und Zwetschgen: Hier empfiehlt sich der Schnitt im Herbst, um den Befall durch Pilzkrankheiten wie Monilia zu reduzieren.
- Kirschen: Süßkirschen sollten bevorzugt im Sommer geschnitten werden, doch leichte Korrekturen im frühen Herbst sind möglich.
- Laubbäume als Zierbäume: Ahorn, Linde und ähnliche Arten vertragen einen Formschnitt im Herbst gut, wenn die Blätter bereits gefallen sind.
Wichtig ist dabei: Der Schnitt sollte stattfinden, bevor starke Fröste einsetzen. Frische Schnittwunden sind empfindlich gegenüber Frost, und tiefe Temperaturen direkt nach dem Schnitt können das Holz schädigen.
Welche Bäume sollte man im Herbst nicht schneiden?
Einige Baumarten reagieren empfindlich auf einen Herbstschnitt und sollten besser im späten Winter oder frühen Frühjahr geschnitten werden. Dazu zählen vor allem Walnuss, Birke und Ahorn, die bei einem Herbst- oder Winterschnitt stark „bluten“, also Saft austreten lassen. Dieser Saftverlust schwächt den Baum und kann die Wundheilung beeinträchtigen.
Folgende Baumarten sollten Sie im Herbst nicht oder nur sehr zurückhaltend schneiden:
- Walnuss: Stark blutende Art, die am besten im Sommer nach dem Laubaustrieb geschnitten wird.
- Birke: Ebenfalls stark blutend, Schnitt im Spätsommer oder Frühjahr bevorzugen.
- Ahorn: Kann im Herbst bluten; wenn ein Schnitt nötig ist, lieber auf den Spätsommer ausweichen.
- Junge Bäume im ersten Standjahr: Frisch gepflanzte Bäume brauchen ihre Energie für die Wurzelbildung und sollten im ersten Herbst nicht geschnitten werden.
- Immergrüne Gehölze: Koniferen wie Thuja oder Fichte werden im Herbst nicht geschnitten, da sie keine ausreichende Regenerationszeit vor dem Winter haben.
Was sagt das Bundesnaturschutzgesetz zum Baumschnitt im Herbst?
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet in § 39 Absatz 5 das Abschneiden, auf den Stock setzen oder Beseitigen von Bäumen, die außerhalb des Waldes stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Der Herbst liegt damit außerhalb dieser Schutzfrist, was bedeutet: Baumschnittarbeiten von Oktober bis Ende Februar sind grundsätzlich zulässig.
Erlaubt sind allerdings das ganze Jahr über sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den Zuwachs der Pflanzen beseitigen oder der Gesunderhaltung des Baumes dienen. Ein radikaler Rückschnitt oder die vollständige Fällung ist hingegen nur außerhalb der Schutzfrist zulässig.
Für Hausverwaltungen und Eigentümer gelten dabei einige wichtige Ausnahmen und Ergänzungen:
- Verkehrssicherungspflicht: Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, sind auch innerhalb der Schutzfrist erlaubt. Wenn ein Baum eine akute Gefahr darstellt, muss gehandelt werden.
- Behördlich angeordnete Maßnahmen: Diese sind ebenfalls von den Verboten ausgenommen.
- Landesrechtliche Regelungen: Die Bundesländer können die Verbotszeiträume durch eigene Verordnungen erweitern oder um bis zu zwei Wochen verschieben. In Thüringen gelten daher möglicherweise ergänzende Regelungen, die Sie vor dem Schnitt prüfen sollten.
Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde, insbesondere wenn es sich um größere Bäume oder Bäume in schutzwürdigen Bereichen handelt.
Wann genau im Herbst ist der beste Zeitpunkt zum Baumschneiden?
Der beste Zeitpunkt für den Baumschnitt im Herbst liegt zwischen Oktober und November, nachdem die Blätter vollständig gefallen sind und bevor die ersten starken Fröste einsetzen. In dieser Phase hat der Baum seine Nährstoffe aus den Blättern zurückgezogen und befindet sich in der beginnenden Ruhephase, was den Schnitt besonders schonend macht.
Konkret sollten Sie auf folgende Bedingungen achten:
- Laubfall abgeschlossen: Erst wenn der Baum seine Blätter vollständig abgeworfen hat, ist die Struktur des Kronengerüsts gut sichtbar, und Sie können gezielt schneiden.
- Temperaturen über null Grad: Schneiden Sie nicht bei Frost. Frische Schnittwunden sind frostempfindlich und können bei Minustemperaturen aufreißen oder faulen.
- Trockenes Wetter: Schneiden Sie möglichst an einem trockenen Tag, damit Pilzsporen keine feuchten Wunden befallen können.
- Nicht zu spät im Jahr: Warten Sie nicht bis Dezember oder Januar, wenn starke Fröste wahrscheinlich sind. Der Zeitraum von Oktober bis Mitte November ist in der Regel optimal.
Wie schneidet man Bäume im Herbst richtig?
Beim Baumschnitt im Herbst kommt es auf saubere Schnitte, das richtige Werkzeug und eine durchdachte Vorgehensweise an. Stumpfe Sägen oder Scheren quetschen das Holz und hinterlassen Wunden, die schlecht verheilen. Scharfes, desinfiziertes Werkzeug ist die Grundvoraussetzung für einen fachgerechten Baumschnitt.
Die wichtigsten Grundregeln für den richtigen Baumschnitt im Herbst:
- Werkzeug vorbereiten: Verwenden Sie scharfe Astscheren, Handsägen oder Baumsägen. Desinfizieren Sie das Werkzeug vor dem Einsatz, um Krankheiten nicht von Baum zu Baum zu übertragen.
- Schnitt am Astring: Schneiden Sie Äste immer knapp außerhalb des sogenannten Astringwulstes, der kleinen Verdickung an der Astbasis. Dieser Bereich enthält wichtige Zellen für die Wundheilung.
- Keine Stummel stehen lassen: Zu lange Stummel vertrocknen und bieten Eintrittspforten für Pilze und Schädlinge.
- Schwere Äste dreistufig sägen: Sägen Sie dicke Äste zunächst von unten an, dann von oben. So verhindern Sie, dass der Ast beim Abbrechen Rinde abreißt.
- Wundverschlussmittel: Bei großen Schnittflächen kann ein spezielles Wundverschlussmittel aufgetragen werden, auch wenn die Fachwelt darüber diskutiert, ob dies bei allen Baumarten sinnvoll ist.
- Totholz zuerst entfernen: Beginnen Sie immer mit abgestorbenen, kranken oder sich kreuzenden Ästen, bevor Sie formgebende Schnitte vornehmen.
Bei größeren Bäumen oder Arbeiten in der Nähe von Gebäuden, Leitungen oder öffentlichen Wegen ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer oder der Hausverwaltung, und Fehler beim Baumschnitt können teuer werden.
Wer übernimmt den Baumschnitt für Hausverwaltungen mit Mein SACHER?
Hausverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften stehen beim Thema Baumschnitt vor einer doppelten Herausforderung: Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume auf ihren Liegenschaften, haben aber selten eigenes Fachpersonal für diese Aufgabe. Wir übernehmen genau diese Koordination für Sie.
Als Ihr Partner für die Außenanlagenpflege kümmern wir uns darum, dass der Baumschnitt von Mein SACHER fachgerecht, termingerecht und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt wird. Wir sind Ihr Auge und Ohr vor Ort: Wir erkennen, welche Bäume Handlungsbedarf haben, dokumentieren den Zustand mit Fotos und sprechen proaktiv an, was zu tun ist, bevor ein Problem entsteht.
Was Sie von uns erwarten können:
- Proaktive Bestandskontrolle: Wir prüfen regelmäßig den Zustand der Bäume auf Ihren Liegenschaften und weisen Sie auf Handlungsbedarf hin, bevor Mieter sich melden oder Schäden entstehen.
- Koordination der richtigen Fachleute: Wir organisieren den Einsatz qualifizierter Kräfte für den Baumschnitt und stellen sicher, dass die Arbeiten korrekt und sicher ausgeführt werden.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Wir achten auf die Schnittverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz und planen Maßnahmen im zulässigen Zeitraum.
- Dokumentation und Transparenz: Erledigte Arbeiten werden dokumentiert und mit Fotos festgehalten, damit Sie jederzeit den Überblick über den Zustand Ihrer Objekte behalten.
- Ganzjährige Verfügbarkeit: Auch an Wochenenden und Feiertagen sind wir erreichbar, wenn dringende Maßnahmen zur Verkehrssicherung notwendig sind.
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